FörderrichtlinienDer Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport, eines (Fahrrad-)Trolleys wie auch der Kauf eines Transportfahrrades wird unter Berücksichtigung folgender Richtlinie, welche für das Jahr 2024 gültig ist, gefördert:
Welche Kriterien muss der Antragsteller erfüllen?- Förderungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes (Rechnungsdatum) den Hauptwohnsitz in Dornbirn haben.
- Für Transportfahrräder gelten zudem auch Vereine und Dornbirner Unternehmen als förderberechtigt.
Welche Kriterien muss der Fördergegenstand erfüllen?- Die Förderung wird beim Kauf in einem in Vorarlberg ansässigen Fahrradfachhandelsbetrieb gewährt, der auch einen Service anbietet. Onlinekäufe werden nicht gefördert.
- Bei Kinderanhängern müssen ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu fünf Jahren im Haushalt leben.
- Gefördert werden Neuankäufe (keine Förderung von Gebrauchtanhängern und gebrauchten Transportfahrrädern)
- Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein „Kiki“ und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) oder ein Transportfahrrad gefördert. Eine erneute Antragsstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
- Die Fahrradanhänger und Transportfahrräder müssen den gültigen Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
- Die Trolley Modelle müssen über eine Belastbarkeit von 35 Kilogramm verfügen und technisch derart ausgeführt und vom Produzenten angeboten werden, dass diese für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind (Fahrrad-Trolley).
- Transportfahrräder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 80 Kilogramm ausgestattet sein.
- Der Förderantrag ist innerhalb eines Jahres ab Kauf einzureichen.
Wie hoch ist die Förderung?Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger und Trolleys 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 150, für Transportfahrräder pauschal € 400 und für Elektrotransportfahrräder pauschal € 600.