Förderrichtlinien

Der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport ("Kiki"), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport und eines (Fahrrad-)Trolleys wird unter Berücksichtigung folgender Punkte, im Jahr 2026, gefördert:

Welche Kriterien muss der Antragsteller erfüllen?
  • Förderungsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufes (=Rechnungsdatum) den Hauptwohnsitz in Dornbirn haben.
  • Bei Kinderanhängern müssen ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu fünf Jahren im Haushalt leben.
Welche Kriterien muss der Fördergegenstand erfüllen?
  • Gefördert werden Neuankäufe (keine Förderung von Gebrauchtanhängern).
  • Der Förderantrag ist innerhalb eines Jahres ab Kauf einzureichen.
  • Die Förderung wird beim Kauf in einem in Vorarlberg ansässigen Fahrradfachhandelsbetrieb gewährt, der auch einen Service anbietet. Onlinekäufe werden nicht gefördert.
  • Pro Haushalt werden jeweils einmalig ein "Kiki" und ein sonstiger Fahrradanhänger (Lastenanhänger oder Trolley) gefördert. Eine erneute Antragsstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
  • Die Fahrradanhänger müssen den gültigen Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
  • Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger, Trolleys 25% des Kaufpreises, max. € 150,00.
  • Die Trolley Modelle müssen über eine Belastbarkeit von mindestens 35 kg verfügen und technisch derart ausgeführt und vom Produzenten angeboten werden, dass diese für die Anbringung an einem Fahrrad geeignet sind ("Fahrrad-Trolley").
Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt für Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger und Trolleys 25 Prozent des Kaufpreises, max. € 150,00.