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(Eigenkompostierung ist die Kompostierung von biogenen Abfälle (Bioabfälle) auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind.)
Die Ausnahme von der Pflichtabnahme für Biomüllsäcke gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 der Abfallabfuhrordnung erfolgt unter der Voraussetzung, dass nachstehende Richtlinien beachtet werden:
1. Der Standort für den Kompost ist so auszuwählen, dass keine Belästigungen für die Nachbarn entstehen; insbesondere zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen ist ein entsprechender Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, sowie ein entsprechender Sichtschutz anzubringen (Hecke, Strohmatte etc.).
2. Die Kompostierung hat fachgerecht zu erfolgen.
- Pflanzliche Küchenabfälle und pflanzliche Speisereste wie rohes oder gekochtes Gemüse, Obstabfälle, Nudeln, Reis, Kaffeesatz, Bananen- Zitronen-, Orangenschalen etc.
- Garten und Grünabfälle wie Baum-, Strauch-, Heckenschnitt, Stauden, Laub, Blumen, Rinde, Gras etc.
- Tierische Küchenabfälle und tierische Speisereste, wie rohes oder gekochtes Fleisch, Geflügel und Fischabfälle, Innereien, Knochen, Wurst. Diese Materialien sollen aus hygienischen und rechtlichen Gründen nur kompostiert werden wenn eine Temperatur von mindestens 65 Grad C über einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Tagen erreicht wird (zur Abtötung von Salmonellen und Wurmeiern) Entsorgung über den Biomüllsack
- Heimtiermist von Katzen-, Vogel-, Hamster-, Meerschweinchenstreu, Hundekot etc. Entsorgung über den Restmüll
Zur Vermeidung einer geruchsintensiven Verrottung vermischen sie bitte frisch zugegebene Küchenabfälle mit Strukturmaterial (z. B. Zweige, Strauch- und Heckenschnitt, Häckselgut etc.). Überdecken Sie frisch zugegebene Küchenabfälle mit Kompost oder Gartenerde.
Um den Komposthaufen vor extremen Witterungseinflüssen zu schützen ist eine Abdeckung wichtig. Dafür eignet sich Stroh oder ein im Handel erhältliches Kompostvlies.
Das Umsetzen nach etwa 2 bis 3 Monaten beschleunigt die Verrottung wesentlich. Je nach Material und Methode zersetzt sich der Kompost nach 5 bis 9 Monaten zur brauner, krümeliger Erde mit typischen Waldbodengeruch
Weitere Informationen zur fachgerechten Kompostierung erhalten Sie beim Obst- und Gartenbauverein Dornbirn. OGV