Stadt Dornbirn
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Antrag auf Befreiung von der Hundeabgabe

Stadt Dornbirn

Abgaben

Rathausplatz 2 A 6850 Dornbirn

05572 306 7150abgaben@dornbirn.atwww.dornbirn.at
Dauer:10 Minuten
Formular Informationen
Rechtsgrundlagen:
Gemäß § 2 der Hundeabgabeverordnung der Stadt Dornbirn vom 7. Dezember 2016 unterliegen
folgende Hunde nicht der Hundesteuer:
Hunde, die
_als Wachhunde oder
_ als Lawinenhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes (z. B. Therapiehunde) oder
_ als Hunde öffentlicher Dienststellen oder
_ als Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Diabetiker, Begleithunde für
Behinderte) oder Hunde in bewilligten Tierheimen gehalten werden.

Eine Befreiung setzt voraus, dass der Hund ausschließlich bzw. überwiegend zum jeweiligen Zweck
gehalten und eingesetzt wird.

Der Hundehalter muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.
Damit die Behörde beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, sind die im Antragsformular angeführten Fragen zu beantworten.

Für Assistenzhunde, Lawinenhunde und Therapiehunde ist eine Ausbildungsbestätigung vorzulegen.

Als Wachhund gelten Hunde, die auf Grund ihrer Rasse, Größe und Ausbildung für den Einsatz als
Wachhund geeignet sind.

Es muss ein bewachungsbedürftiges Objekt vorhanden sein; dies ist dann der Fall, wenn eine
Bewachung durch einen Hund notwendig und zweckmäßig ist (z. B. abgelegenes Objekt, keine Zufahrt, konkrete Gefährdung). Diese Voraussetzungen sind nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen; das subjektive Gefährdungsgefühl des Hundehalters kann keine Steuerbefreiung begründen.

Als Hunde, die in Ausübung eines Berufes gehalten werden gelten nur solche Hunde, die für die
jeweilige Berufsausübung zwingend nötig sind – das heißt der Beruf könnte ohne Hund gar nicht
ausgeübt werden; darunter fallen z. B. Hundezucht- oder Tierhandelsbetriebe. Hunde, die neben den beruflichen auch persönlichen Zwecken dienen, fallen nicht darunter.

Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Abgaben unter der Telefonnummer: 05572 306 7150 oder per E-Mail abgaben@dornbirn.at gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
  • Datenschutzbestimmungen der Stadt Dornbirn Datenschutzabklärung

  • Gesetzesgrundlage: Hundeabgabeverordnung