Abgabenerklärung für die Gantsteuer

(0,3 % bei Vieh- und Holzversteigerungen 2 % bei allen übrigen Versteigerungen)

Die Abgabenerklärung ist bis zum 15. des Folgemonats beim Amt der Stadt Dornbirn einzureichen. Gleichzeitig ist die Abgabe zu entrichten.

Ich versichere, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und, dass wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Datenschutzerklärung

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