Stadt Dornbirn
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Bekanntgabe der Baugrundlagen

Stadt Dornbirn

Rathausplatz 2

05572 306 5101stadtplanung@dornbirn.at
Dauer:5 Minuten
Formular Informationen
Die Baugrundlagenbestimmung legt fest, wie und in welchem Ausmaß ein Grundstück bebaut werden darf. Sie regelt unter anderem Baugrenzen, Höhe, Gestaltung der Gebäude, Nutzungsmaß, Stellplätze und weitere raumplanerische Vorgaben und ist vor der Einreichung eines Bauantrags verpflichtend einzuholen.
Folgende Angaben sind erforderlich
  • Grundstück Nr., Katastralgemeinde