Stadt Dornbirn
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Antrag auf Widmungsänderung

Stadt Dornbirn

Rathausplatz 2

05572 306 5101stadtplanung@dornbirn.at
Dauer:10 Minuten
Formular Informationen
Eine Widmungsänderung in Österreich bezeichnet die Änderung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung und ist mit baurechtlichen sowie rechtlichen Vorgaben verbunden.
Folgende Angaben sind erforderlich
  • Grundstück Nr. und Katastergemeinde

  • der Nachweis des Eigentums am Grundstück oder die Zustimmung des Eigentümers

  • planliche Darstellung der Änderung

Weitere Informationen
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