Formular Informationen
Die Stadt Dornbirn bestätigt, dass das Grundstück laut Flächenwidmungsplan als bebautes Baugrundstück gilt, da es mit einem Wohn- oder Betriebsgebäude bebaut ist; untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Gartenhäuschen zählen dabei nicht als Bebauung.