Hier finden Sie die Möglichkeit, Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einfach direkt bei der zuständigen Stelle einzubringen. Gemäß IFG kann die Antragstellung schriftlich, mündlich, telefonisch sowie in jeder technisch möglichen und vorgesehenen Form erfolgen. Die begehrte Information ist möglichst präzise zu bezeichnen und mit einer Möglichkeit zur Rückantwort zu versehen.
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