Ehrenamtliche vor den Vorhang - Nominierung für den Danke-Abend 2024

Die Stadt Dornbirn möchte außergewöhnlich engagierte Freiwillige ehren und ihre Leistungen für die Allgemeinheit aufzeigen. Dieses Meldeformular dient der Erhebung und Bestätigung dieses außergewöhnlichen Engagements.

Mit dem Ausfüllen dieses Formulars werden Freiwillige durch den Verein, die NGO oder eine Privatperson zur Teilnahme am Danke-Abend 2024 nominiert.


Zuständige Stelle

Amt der Stadt Dornbirn

Rathausplatz 2

6850 Dornbirn


T +43 5572 306 3104

buergerengagement@dornbirn.at

Richtlinien

Im Laufe ihres Lebens engagieren sich mehr als die Hälfte aller Dornbirnerinnen und Dornbirner ehrenamtlich und stellen sich entweder in Vereinen, Initiativen oder privat unentgeltlich für die Allgemeinheit zur Verfügung. Viele davon engagieren sich über einen langen Zeitraum mit hohem zeitlichen Aufwand.
Die Stadt Dornbirn möchte mit diesem Formular diese Menschen kennenlernen, sie vor den Vorhang holen und ihre Leistungen für die Allgemeinheit aufzeigen. Als Ausdruck der Anerkennung werden diese zum heuer wieder stattfindenden stimmungsvollen Danke-Abend eingeladen, wo diesen ein umfangreiches Gutscheinheft feierlich überreicht wird.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Einladung zum „Abend des Ehrenamts“?

  • wöchentlich mindestens fünf Stunden freiwilliges Engagement über die Dauer von mindestens fünf Jahren = 250 Stunden jährlich in einer oder mehreren Organisationen
  • oder im Rahmen von Projekten oder Veranstaltungen freiwillig geleistete 250 Stunden jährlich über fünf Jahre
  • freiwillige gemeinnützige Tätigkeit für Einzelpersonen, welche nicht zum eigenen Haushalt oder zur eigenen Familie gehören
  • unentgeltlich (nur Spesenverfügung)
  • Wohn- oder Vereinssitz in Dornbirn

Welche Voraussetzungen gibt es für die Einladung zum „Abend des Ehrenamts“?

  • Es ist eine Bestätigung des außergewöhnlichen freiwilligen Engagements entweder durch den Verein/die Organisation oder durch eine Privatperson (z.B. bei Nachbarschaftshilfe) erforderlich.
  • Freiwillig engagierte und bestätigende Person dürfen nicht identisch sein. Eine gegenseitige Bestätigung der Angaben ist nicht zulässig.